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Reiserücktritt

"Storno“ klingt ärgerlich und ist es meistens auch für alle Beteiligten. Schade, wenn Wohnungen frei bleiben und andere gerne gekommen wären. Deshalb bieten wir Ihnen den HGV-Stornoschutz an!

Reiserücktritt: In welchen Fällen kann die Reiserücktrittsabsicherung in Anspruch genommen werden?
 

  • Unerwartete Erkrankung des versicherten Gastes(Reiseunfähigkeit). Als Grund einer Reiseunfähigkeit wird auch eine Schwangerschaft, die nach der Reisebuchung festgestellt worden ist, anerkannt*;
  • Schwerer Unfall oder Tod des versicherten Gastes*;
  • Tod, schwerer Unfall oder unerwartete schwere Erkrankung eines Familienangehörigen (Ehepartner oder Lebensgefährte/ in, Eltern, Groß-, Stief-, Schwiegereltern, Geschwister, Kinder, Stief-, Schwieger- und Enkelkinder)*;
  • Bedeutender Sachschaden am Eigentum des versicherten Gastes am Wohnort infolge Elementarereignis (z.B. Feuer) oder Straftat eines Dritten, der seine Anwesenheit erforderlich macht;
  • unverschuldeter Verlust des Arbeitsplatzes infolge Kündigung des versicherten Gastes durch den Arbeitgeber;
  • Einberufung zum Militär- oder Zivildienst des versicherten Gastes, vorausgesetzt die zuständige Behörde akzeptiert die Reisebuchung nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung;
  • Einreichung der Scheidungsklage unmittelbar vor einer gemeinsamen Reise der betroffenen Ehepartner;
  • Nichtbestehen der Reifeprüfung durch den versicherten Gast unmittelbar vor Reisetermin einer vor der Prüfung gebuchten, versicherten Reise;
  • Eintreffen einer unerwarteten gerichtlichen Vorladung, vorausgesetzt das zuständige Gericht akzeptiert die Reisebuchung des Gastes nicht als Grund zur Verschiebung der Vorladung.
* Medizinisch begründete Versicherungsfälle müssen vom behandelnden Arzt schriftlich bestätigt werden.

Folgende Leistungen sind in diesem speziell für Urlaube in Südtirol entwickelten Versicherungspaket enthalten:

1 Stornokostenersatz: bei Nichtantritt der Reise bis zum gebuchten Reisepreis
2. Reiseabbruch: Ersatz der gebuchten, nicht genutzten Teile des Arrangements bis zum gebuchten Reisepreis
3. Verspäteter Antritt des gebuchten Aufenthaltes:
- bei unverschuldeter Verspätung der Anreise zum Urlaubsort (z.B. Autopanne): Ersatz der Nächtigungs- und Verpflegungskosten unterwegs
- Elementarereignis vor Ort (aufgrund von Lawinen, Muren etc.): Ersatz der erforderlichen Nächtigungs- und Verpflegungskosten vor Ort bei Straßensperre bis 20 % des gebuchten Reisepreises, max. € 365,-


Kosten:

Reisepreis bis Prämie Reisepreis bis Prämie
€ 500,- € 30,- € 3.000,- € 135,-
€ 750,- € 35,- € 3.500,- € 160,-
€ 1.000,- € 45,- € 4.000,- € 180,-
€ 1.500,- € 70,- € 4.500,- € 210,-
€ 2.000,- € 90,- € 5.000,- € 230,-
€ 2.500,- € 115,- € 5.500,- € 255,-


Wie schließe ich die Versicherung ab?

Um die Versicherung direkt über das Internet abzuschließen, klicken Sie hier bitte auf nachfolgenden Link: http://hotel.europaeische.at/hgv?AGN=10012963

Sie können die Versicherung auch gerne direkt bei uns oder per Banküberweisung/Telebanking abschließen! Informationen dafür finden Sie   hier

Im Falle einer Absage ohne Reiserücktrittsversicherung entstehen für Sie folgende Kosten:

Das Angeld wird nicht zurückerstattet, auch wenn Sie mehr als 30 Tage vor Anreise absagen. Das Angeld kann bei Absage von über 30 Tagen vor Urlaubsantritt für 1 Jahr gutgeschrieben werden. 
Bei Absage innerhalb von 30 Tagen vor Urlaubsantritt werden 80% des Arrangementpreises verrechnet. 
Bei verspäteter Anreise bzw. verfrühter Abreise wird der Wohnungspreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. 
Der Gast haftet, wenn er das bestellte Appartement/ Zimmer nicht oder nur zum Teil in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise, verspätete Anreise, verfrühte Abreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.
 
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11.09.2010 - 09.10.2010
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